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22.03.2012

Franz Vorraber

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Leider hat die Familie Hirsch, der ich äußerst entgegengekommen bin, versucht, durch eine gänzlich tatsachenwidrige Darstellung ein völlig falsches Bild über meinen Zuchtbetrieb zu verbreiten. Da die Käufer eine Reduzierung des Barkaufpreises zu erreichen versuchten, kamen wir überein, dass der Hengst von mir noch für zwei Decksaisonen genutzt wird und wurde all dies schriftlich vereinbart. Als ich erkennen musste, dass die Familie Hirsch nachträglich versucht, ihre Pflichten aus dem  Kaufvertrag nicht einzuhalten, habe ich sogleich die Rücknahme des Pferdes gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises angeboten. Frau Hirsch ist allen Vergleichsvorschlägen meiner Anwälte ausgewichen.



Am 14.02.2012 wurde ihr mit Anwaltsbrief nochmals  folgendes mitgeteilt:

Zusammengefasst gibt es also drei Varianten:




  1. Rückstellung des  Hengstes gegen Rückersatz des  von  lhnen bezahlten Barbetrages


  2. Sie  halten den  Kaufvertrag ein  und  übergeben meinem Mandanten den Hengst für die Deckeinstälze  2012 und 2013


  3. Sie  können den  Hengst behalten und  leisten für  die  Vereitelung der vereinbarten Deckeinstätze  für die Jahre 2012 und 2013 einen Barbetrag von € 10.000,--



Für Ihre Nachricht merke ich mir eine Frist von einer Woche vor, weil andernfalls die Hilfe des Gerichtes  in Anspruch genommen werden muss.



Die Ehegatten Hirsch hatten also die Möglichkeit,  eine Variante auszuwählen,  die ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten entspricht,  jedoch versuchen sie offensichtlich durch unhaltbare Argumente einer vollen Vertragserfüllung  zu entgehen.


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